Informieren Sie sich
im Infopool des BFSB
Hier befinden Sie sich im Informationsbereich des BFSB e.V. Der BFSB-Infopool konzentriert Regelwerke, Verordnungen und wissenswerte Informationen, aus dem gesamten Spektrum des Organisatorischen, Vorbeugenden- u. Abwehrenden Brandschutzes, die im Download-Bereich zur Verfügung gestellt werden.
Des weiteren finden Sie im Infopool interessante Termine für Seminare, Weiterbildungen und Veranstaltungen, sowie Fachbeiträge zum Thema Brandschutz.
Für Anregungen und Ergänzungen, auch über Hinweise nicht funktionierender Links, sind wir Ihnen sehr Dankbar!
Brandschutz in Behinderteneinrichtungen
14 Tote beim Brand in einer Behindertenwerkstatt.
Am Montag, den 26. November, waren wir alle sehr erschrocken von der Brandkatastrophe in Neustadt-Titisee. 14 Menschen verloren dort ihr Leben bei einem Brand in einer Caritaswerkstatt.
Die BFSB spricht allen Hinterbliebenen ihre Anteilnahme aus und wünscht denen, die das Ganze dort miterleben mussten, viel Kraft das Erlebte zu verarbeiten. Auch den Rettungskräften gilt unsere hohe Anerkennung für den Rettungseinsatz.
Nach diesem Ereignis stellen sich natürlich viele Fragen. Es wäre vermessen, zu dem Brandereignis Aussagen zu treffen, das können nur die Experten vor Ort.
Aber es steht wohl außer Zweifel, dass solche Bandereignisse erneut einen kritischen Blick auf den vorbeugenden Brandschutz werfen.
Sofort nach dem Ereignis wurde mitgeteilt, dass alle baurechtlichen Vorgaben eingehalten wurden.
Reichen aber die baurechtlichen Vorgaben aus?
Bei der Behindertenwerkstatt handelt es sich um einen ungeregelten Sonderbau. Kann man jedoch für so einen ungeregelten Sonderbau einfach die Fluchtweglängen von 35 m übernehmen? Reichen in einer solchen Anlage die Brandabschnittsgrößen von 1.600 m aus? Ist es sinnvoll solche Einrichtungen mehrgeschossig zu genehmigen?
Es ist wichtig, dass für solche Einrichtungen ein auf die Nutzung und dem Nutzer abgestelltes Brandschutzkonzept erstellt wird, welches sich mit allen Fragen beschäftigt, die zur Sicherheit der dort Tätigen dienen. Die Einhaltung der Mindestanforderungen der LBO genügt meist nicht. Es müssen intelligente Konzepte her, unter Einbeziehung von neuen technischen und materiellen Entwicklungen, sowie neu entwickelter Rettungskonzepte und Geräten.
Hier findet sich eine Grundforderung der BFSB wieder, die besagt:
„Für Sonderbauten oder sonstige Gebäude mit entsprechenden Gefährdungsansätzen, sind entsprechende, ganzheitliche Brandschutzkonzepte, unter Betrachtung der Nutzung und der Nutzer (ggf. unter Einbeziehung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes), erforderlich“.
Auch stellt sich immer wieder die Frage der Kompetenz, der Qualifikation für die Erstellung solcher Brandschutzkonzepte.
Hier fehlen bundesweit einheitliche Regeln der Kompetenznachweise und Ausbildungen. Während in einigen Bundesländern alt etablierte, selbsternannte „Kompetenzgruppen“ den Markt abzuschirmen versuchen und selbst bestens ausgebildete „Neulinge“ (auch durch die Genehmigungsbehörden) ausgegrenzt werden, stellen andere Bundesländer keine besonderen Anforderungen an den Nachweis der Befähigung.
Seitens der BFSB können wir nur die Empfehlung aussprechen: Die Betreiber komplexer und personal- oder besucherintensiver Anlagen, insbesondere Anlagen in Verbindung mit Menschen mit Behinderungen oder physischen oder psychischen Einschränkungen, sollten ihre Objekte turnusgemäß einer neuen Bewertung durch einen Fachplaner unterziehen und ein entsprechendes Brandschutzkonzept zu erstellen, bzw. aktualisieren.
Hierbei sollten die Fachplaner/Sachverständigen intensiv mit den örtlichen Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragten zusammenarbeiten.
Es gibt viel zu tun, … wir bitten jeden um Unterstützung, für eine gemeinsame, sichere Zukunft unseres Berufsstandes.
Der Vorstand